Hilfeleistungen aus dem Sozialfonds
Die IPA-Deutsche Sektion unterhält einen Sozialfonds, aus dem Polizeibedienstete und deren Familienangehörige bei unverschuldeten, außergewöhnlichen und unabwendbaren finanziellen Notlagen unterstützt werden können.
Beispielsweise wurden Hilfsleistungen aus dem Sozialfonds an die Familien im Dient getöteter Kollegen, an Kollegen mit schwerbehinderten Kindern oder solche, die ihr Heim bei einer Überschwemmungskatastrophe verloren hatten ausgezahlt.
Die Mittel des Sozial- und Bildungsfonds der IPA-DS e.V. stammen überwiegend aus Grundüberschussanteilen der IPA-Gruppenversicherung, welche die IPA-DS e.V. über die DBV – Winterthur Versicherung AG ihren Mitgliedern anbietet.
Aber auch andere Spenden bis hin zu Erbschaften erhält der Sozialfonds.